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Insolvenz­recht

Im Zusammenhang mit Kapitalanlagen am sog. „Grauen Kapitalmarkt“ haben in den letzten Jahren einige Aspekte des Insolvenzrechts besondere Bedeutung gewonnen. Hier geht es insbesondere um die sog. „Insolvenzanfechtung“. Im Falle der Insolvenz einer Anlagegesellschaft fordert hier der Insolvenzverwalter von den Anlegern Auszahlungen der Gesellschaft zurück, die diese in den letzten 3 Jahren vor der Insolvenz erhalten hatten. Häufig hatten diese Anlagegesellschaften sog. „Schneeballsysteme“ betrieben und waren nach dem Zusammenbruch des Systems insolvent geworden. Besonders prekär ist dabei, dass die Anleger durch die Investition in eine solche Gesellschaften ohnehin ihr eingesetztes Kapitals verloren haben, nun sollen diese auch noch die vor Jahren erhaltenen Ausschüttungen zurückbezahlen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei hat in den letzten Jahren hunderte solcher Fälle bearbeitet (u.a. bei der Future Business KGaA, Anleger der Marketing Terminal GmbH) und verfügt diesbezüglich über umfangreiche Erfahrungen. Viele dieser Fälle lassen sich dabei im Gespräch mit den entsprechenden Insolvenzverwaltern außergerichtlich befriedigend regeln.